FAQ

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Werden eigene Reinigungsmittel benutzt, oder werden die von uns gestellt?

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Wir putzen mit den im Haushalt vorhandenen Mitteln und Geräten, übernehmen aber auch gern deren Beschaffung oder geben Empfehlungen.

   

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Halten Sie meine Termine auch ein, wenn z.B. mein Heinzelmännchen ausfällt?

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Wenn Kapazität vorhanden ist - Ja! In der Regel kennen zwei Heinzelmännchen Ihren Haushalt, so dass nie jemand „fremdes“ kommt.

   

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Muss ich anwesend sein, während bei mir geputzt wird?

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Nein, das ist nicht erforderlich. Ob Sie unterwegs sind oder bei der Arbeit: Sie können sich darauf verlassen, dass alle Arbeiten bei Ihnen wie vereinbart erledigt werden. Wenn Sie wieder nach Hause kommen, ist alles in Ordnung. Gerade dadurch erhalten Sie ein Plus an Freizeit und Lebensqualität.

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Kommt immer dasselbe Heinzelmännchen zu mir?

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Ja, wenn Sie uns regelmäßig beauftragen, dann kommt immer dasselbe Heinzelmännchen bzw. das gleiche Team zu Ihnen.

   

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Sind alle Ihre Mitarbeiter/innen ordnungsgemäß gemeldet?

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Ja! Unsere Heinzelmännchen sind alle ordnungsgemäß bei den zuständigen Stellen angemeldet und regulär sozialversichert.

   

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Arbeiten Sie auch bei mir, wenn ich im Urlaub bin?

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Ja, wenn Sie das wünschen. Ihre Urlaubszeit bietet sich geradezu an, Arbeiten durchzuführen, die nicht im Rahmen der regelmäßigen Reinigung enthalten sind.

   

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Überprüfen Sie, ob Ihre Heinzelmännchen gute Arbeit leisten?

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Ja! Wir sorgen durch interne Maßnahmen dafür, dass Sie als Kunde sich auf unsere Heinzelmännchen und die Qualität der geleisteten Arbeit verlassen können. Daneben stehen wir gerne im Dialog mit Ihnen. Sprechen Sie uns taggleich an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es gerne hätten. Wir wollen, dass Sie rundum zufrieden sind.

   

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Stellen Sie Rechnungen aus?

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Ja! Zum Monatsende/Anfang des Folgemonats erhalten Sie von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

   

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Sind die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich absetzbar?

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Ja! Die Aufwendungen für unsere haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuermindernd (anteilig gemäß §35a (2) EStG) geltend machen.

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Bezahle ich bar oder per Überweisung?

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Sie bezahlen bequem per Überweisung. Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich geltend machen wollen, werden diese vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie per Überweisung bezahlt werden. Sollten Sie gern eine andere Zahlweise bevorzugen, sprechen Sie uns an.

   

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Kann ich Sie auch einmalig beauftragen?

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Ja! Wie oft Sie uns beauftragen, hängt nur von Ihren Bedürfnissen ab. Wir kommen zur Einmalreinigung genauso gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen um Ihren Terminwunsch in der Planung zu berücksichtigen.